Masernschutzgesetz 2020

Am 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Schülerinnen und Schüler oder Studierende sowie Beschäftigte   müssen ihre ausreichende Masernimmunität nachweisen, wenn sie neu in die Adolf-Reichwein-Schule aufgenommen oder hier eingestellt werden.  Für Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Beschäftigte, die bereits vor dem 01.03.2020 die Schule besucht haben oder hier tätig waren gilt eine Nachweisfrist bis zum 31.07.2021.

Hinweis: Die Nachweispflicht gilt nur für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind.
Sie finden hier  ein Anschreiben mit dem Vordruck für eine ärztliche Bescheinigung sowie ein nützliches Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA.

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Leitet Herunterladen der Datei einMerkblatt der BZgA

Update: 01.05.24

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Admins: J. Benner, M. Englisch