Fachhochschulreife


Wer die Qualifikationsphase mindestens bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12 erfolgreich besucht hat und die erforderlichen Kurse mit der vorgeschriebenen Mindestpunktzahl absolviert hat, erhält ein Zeugnis über den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Nach einem weiteren Jahr Berufspraxis wird das Zeugnis der Fachhochschulreife ausgestellt.

Einbringungsverpflichtung

Die schulischen Voraussetzungen der Fachhochschulreife erfüllt, wer in zwei Halbjahren der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13)

  1. in 11 Grundkursen insgesamt mindestens 55 Punkte der einfachen Wertung erreicht hat und 
  2. in beiden Leistungsfächern mit je zwei Kursen mindestens 40 Punkte der zweifachen Wertung erreicht hat.

Unter den 11 Grundkursen müssen sich jeweils 2 Halbjahreskurse in Deutsch, einer Fremdsprache, Politik und Wirtschaft oder Geschichte, Mathematik und eine Naturwissenschaft befinden. Aus anderen Fächern können höchstens zwei Kurse eingebracht werden. In zwei der vier anzurechnenden Leistungskursen und in sieben der elf anzurechnenden Grundkurse müssen mindestens je fünf Punkte der einfachen Wertung erreicht sein. Mit null Punkten bewertete Kurse sowie Leistungen der Einführungsphase werden nicht angerechnet.

Haben Schülerinnen und Schüler die Qualifikationsphase länger als zwei Schulhalbjahre besucht, müssen die Leistungs- und Grundkurse aus zwei aufeinander folgenden Halbjahren einbezogen werden.

Durchschnittsnote

Aus der Gesamtpunktzahl von mindestens 95, höchstens 285 Punkten, die sich aus den anzurechnenden vier Leistungskursen und elf Grundkursen ergibt, wird eine Durchschnittsnote errechnet (siehe Tabelle unten). 

Anerkennung der beruflichen Tätigkeit

  1. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
  2. Abschluss einer schulischen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder
  3. Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst oder
  4. mindestens einjährige Berufs- oder Praktikantentätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einem freiwilligen sozialen Jahr. Auf diese Tätigkeit sind der abgeleistete Wehr- und Zivildienst bis zu 6 Monaten, der mehr als zweijährige freiwillige Wehrdienst bis zu 12 Monaten anzurechnen.

Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnote des schulischen Teils der Fachhochschulreife

Punkte Durchschnittsnote 

95

4,0

96-100 3,9
101-106 3,8
107-112 3,7
113-117 3,6
118-123 3,5
124-129 3,4
130-134 3,3
135-140 3,2
141-146 3,1
147-152 3,0
153-157 2,9
158-163 2,8
164-169 2,7
170-174 2,6
175-180 2,5
181-186 2,4
187-191 2,3
192-197 2,2
198-203 2,1
204-209 2,0
210-214 1,9
215-220 1,8
221-226 1,7
227-231 1,6
232-237 1,5
238-243 1,4
244-248 1,3
249-254 1,2
255-260 1,1
261-285 1,0

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Update: 01.05.24

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