Auszubildende, die im Einverständnis mit der Apothekenkammer und ihres Ausbilders ihre Ausbildungszeit auf zwei Jahre verkürzen, werden direkt in die Fachstufe I eingeschult. Fehlende fachliche Grundlagen aus dem 1. Ausbildungsjahr müssen eigenständig nachgearbeitet werden.
Die Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte soll im Rahmen der pharmazeutischen Tätigkeiten das pharmazeutische Personal bei der Herstellung und Prüfung der Arzneimittel sowie durch Bedienung, Pflege und Instandhaltung der Arbeitsgeräte und beim Abfüllen, Abpacken und bei der Vorbereitung der Arzneimittel zur Abgabe unterstützen.
Im betriebswirtschaftlichen Bereich ist die PKA zuständig für das Pflegen des Warenwirtschaftssystems inklusive der gesamten Büroorganisation. Dabei werden Kenntnisse in den Standardsoftwareprogrammen wie Windows, Word, Excel und PowerPoint häufig in der Apotheke benötigt und vorausgesetzt. Ebenso wichtig sind Kenntnisse im Umgang mit dem Internet.
Für die Bereitstellung der Fotos möchten wir an dieser Stelle Herrn Apotheker Adolf Wuth und seinem Personal von der Hubertus-Apotheke in Limburg danken.
Update: 26.04.24