Die Prüfungsordnung beschreibt ausführlich alles, was mit der Prüfung im Ausbildungsberuf Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte zusammen hängt. Die Prüfungsordnung der Landesapothekerkammer Hessen für den Ausbildungsberuf der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten können Sie hier durch Klick auf den Link einsehen...[mehr]
In der Berufsschule ergänzen die entprechenden fachbezogenen und allgemeinbildenden Fächer die praktische Ausbildung. Für den Berufsschulunterricht werden die Auszubildenden ca. 12 Stunden pro Woche von der Apotheke freigestellt.
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung abgelegt, um den Ausbildungsstand in den folgenden Fächern zu ermitteln.
Apothekenbetrieb und spezifische Rechtsvorschriften
Am Ende der Ausbildungszeit muss eine Abschlussprüfung in den schriftlichen Fächern:
und in den praktischen Fächern
abgelegt werden.
Update: 18.04.24