Prüfung in der PKA-Ausbildung

Prüfungsordnung PKA

Die Prüfungsordnung beschreibt ausführlich alles, was mit der Prüfung im Ausbildungsberuf Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte zusammen hängt. Die Prüfungsordnung der Landesapothekerkammer Hessen für den Ausbildungsberuf der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten können Sie hier durch Klick auf den Link einsehen...[mehr]

Prüfungsfächer

In der Berufsschule ergänzen die entprechenden fachbezogenen und allgemeinbildenden Fächer die praktische Ausbildung. Für den Berufsschulunterricht werden die Auszubildenden ca. 12 Stunden pro Woche von der Apotheke freigestellt.

Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung abgelegt, um den Ausbildungsstand in den folgenden Fächern zu ermitteln.

Apothekenbetrieb und spezifische Rechtsvorschriften 

  • Wareneingang und -lagerung
  • Arzneimittel
  • Apothekenspezifische Fachsprache
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

 Am Ende der Ausbildungszeit muss eine Abschlussprüfung in den schriftlichen Fächern:

  • Apothekenbetriebslehre
  • Warensortimente und Verkauf
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

 und in den praktischen Fächern

  • Warenbewirtschaftung
  • Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung

 abgelegt werden.

Nach oben

Update: 18.04.24

Kalender, Uhrzeit, KW:

Admins: J. Benner, M. Englisch