Voraussetzungen PKA-Ausbildung

Der Ausbildungsberuf der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Als Zugangsvoraussetzung bedarf er keiner gesetzlich vorgeschriebenen Schulbildung -  die Ausbildung baut aber inhaltlich auf dem Hauptschulabschluss auf.

Gute Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern sowie eine gute Allgemeinbildung werden neben Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Teamgeist ebenfalls vorausgesetzt.

Prüfungsordnung der PKA

Die Prüfungsordnung der PKA können Sie, wenn Sie sich näher über den Ausbildungsablauf informieren möchten, auf der Seite Prüfung einsehen...[mehr]

Update: 25.04.24

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Admins: J. Benner, M. Englisch