Prüfung/ Abschluss

Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung ab. Wer die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung

 

Staatlich geprüfte Sozialassistentin / Staatlich geprüfter Sozialassistent

zu führen.

Die Schülerinnen und Schüler der Zweijährigen Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz können nach der Teilnahme am Zusatzunterricht durch Ablegen von schriftlichen (in Deutsch/Englisch/Mathematik) und mündlichen Zusatzprüfungen sowie durch Nachweis eines mindestens halbjährigen erfolgreichen Praktikums in sozialpädagogischen Einrichtungen die Fachhochschulreife erwerben.

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Hier finden Sie Fotos von praktischen Prüfungen der Sozialassistenten in Weilburg.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Update: 25.04.24

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Admins: J. Benner, M. Englisch