Das Ziel der Ausbildung in der Fachrichtung Sozialpädagogik ist die Befähigung, in sozialpädagogischen Einrichtungen (u.a. Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und heilpädagogischen Einrichtungen) als Erzieherin / Erzieher selbständig tätig zu sein.