Zugangsqualifikationen in die Ausbildung | Qualifikationen für den Quereinstieg in die Ausbildung |
- Mittlerer Bildungsabschluss und Ausbildung zur/ zum staatl. geprüften Sozialassistent*in oder
| - Mittlerer Bildungsabschluss + einschlägige Vollzeitberufstätigkeit von 36 Monaten oder
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- Mittlerer Bildungsabschluss + sozialpäd. oder sozialpfleg. Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder
| - Mittlerer Bildungsabschluss + abgeschlossene in- oder ausländische Berufsausbildung der Niveaustufe 4 (DQR) + eine mindestens dreimonatige einschlägige Fachpraxis oder
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- Fachhochschulreife aus der Fachoberschule mit einschlägiger Fachrichtung, entweder aus Form A mit einschlägigem Praktikum oder aus Form B mit vorheriger einschlägiger Berufsausbildung* oder
| - Allgemeine Hochschulreife + eine mindestens dreimonatige einschlägige Fachpraxis oder
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- Allg. Hochschulreife aus dem beruflichen Gymnasium mit einschlägiger Fachrichtung (z.B. Erziehungswissenschaft) und eine mindestens sechswöchige einschlägige Fachpraxis* oder
| - Fachhochschulreife aus der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe + eine mindestens dreimonatige einschlägige Fachpraxis oder
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- Fachhochschulreife aus dem beruflichen Gymnasium mit einschlägiger Fachrichtung (z.B. Erziehungswissenschaft) und einschlägigem Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife*
| - Fachhochschulreife aus der Fachoberschule, Form A oder B + eine mindestens dreimonatige einschlägige Fachpraxis
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