FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten zur CTA-Ausbildung an der ARS

Allgemeine Fragen (1)

Wie sind die Stellenaussichten nach bestandener Prüfung?

Die Stellenaussichten für ausgebildete CTA sind im Rhein-Main-Gebiet und im Raum Koblenz-Köln gut. Wer jedoch in einem speziellen Bereich der Analytik tätig werden möchte, muss bundesweit flexibel und mobil sein.

Wann sollte man sich für eine Arbeitsstelle bewerben?

Bewerben sollte man sich frühestens im Prüfungshalbjahr nach Absolvieren des Betriebspraktikums. Sinnvoll ist es, neben dem obligatorischen letzten Halbjahreszeugnis auch eine Bescheinigung oder ein Arbeitszeugnis der Praktikumsstelle beizufügen.

Wie lange dauert es, bis man eine Stelle findet?

Da es für CTA (bundesweit) immer genügend freie Stellen gibt, spielt der Arbeitsmarkt in diesem Fall keine Rolle. Die Dauer der Stellensuche ist allein abhängig vom Zeugnis und dem persönlichen Engagement des Einzelnen und kann sich von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten nach der Prüfung hinziehen. Durch Kontakte über das Betriebspraktikum oder Bekannte finden angehende CTA vereinzelt sogar bereits vor der Abschlussprüfung eine Stelle.

Finden alle Absolventen auch eine Stelle?

Die Absolventen mit gutem Zeugnis, die sich ernsthaft, engagiert und zielstrebig um eine Stelle bemühen und die mobil und flexibel sind, finden in der Regel innerhalb weniger Wochen nach der Prüfung eine Anstellung.

Werden CTA-Absolventen von Privatschulen den Absolventen der ARS bevorzugt?

Die CTA-Ausbildung an der Adolf-Reichwein-Schule in Limburg genießt einen ausgezeichneten Ruf. Die Absolventen der ARS sind in Industrie und öffentlichem Dienst begehrt und haben nicht die geringsten Probleme, sich gegenüber der Konkurrenz von Privatschulen oder betrieblich ausgebildeten Laborfachkräften zu behaupten.

Was verdient ein CTA?

Das Anfangsgehalt eines CTA in der chemischen Industrie beträgt etwa 3100 Euro brutto in der Gehaltsstufe E7 und steigert sich mit Berufserfahrung deutlich bis zur Entgeltgruppe E10 oder höher bei entsprechender Weiterqualifikation.

Im öffentlichen Dienst werden CTA als Berufsanfänger in die Tarifgruppen E6-E9 eingestuft. 

Mit Berufserfahrung erfolgt eine deutliche Höhergruppierung. Abhängig von der persönlichen Leistung und der erreichten Position ist sowohl in der freien Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst in Einzelfällen eine Höhergruppierung E12 möglich.

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Update: 06.05.24

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