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Ausbildung zum chemisch-technischen Assistenten

Wer die zweijährige vollschulische Ausbildung zum CTA an der ARS abgeschlossen hat, ist berechtigt, folgende Berufsbezeichnung zu führen:

"Staatlich geprüfter chemisch-technischer Assistent"

bzw.

"Staatlich geprüfte chemisch-technische Assistentin"