Die FHR-Zusatzprüfung umfasst nur den schulischen Teil und berechtigt im Regelfall nicht zum direkten Studium. Vor Aufnahme eines Studium muss entweder ein halbjähriges Praktikum in einem Betrieb der chemischen Industrie, der selbst ausbildet oder eine zweijährige einschlägige Berufstätigkeit nachgewiesen werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, stellt der zuständige Klassenlehrer das Zeugnis der vollständigen Fachhochschulreife aus, dass zum Studium berechtigt.
Wenn man bereits vor (!) der CTA-Ausbildung eine komplette einschlägige Berufsausbildung absolviert hat, berechtigt die FHR-Zusatzprüfung zum direkten Studium.
Die FHR-Zusatzprüfung findet nach der CTA-Abschlussprüfung statt.
Alle für die FHR-Prüfung benötigten Fächer und Stunden sind bereits im normalen CTA-Stundenplan enthalten. Es muss kein Zusatzunterricht belegt werden.
Wer im Zeugnis des 1. Halbjahres der CT 12 in den Fächern Deutsch, Englisch und Politik/Wirtschaft mindestens die Note 4 hat, kann sich zur FHR-Prüfung anmelden. Liegt in einem der genannten Fächer eine 5 vor, kann die Zusatzprüfung nicht abgelegt werden.
Wird die FHR-Prüfung nicht bestanden, so hat dies keinerlei Konsequenzen auf die CTA-Prüfung oder auf sonstige folgende Prüfungen.
Die CTA-Abschlussprüfung ist Voraussetzung für die FHR-Prüfung. Wird die CTA-Prüfung nicht bestanden, so gilt automatisch auch die FHR-Prüfung als nicht bestanden. Beide Prüfungen können jedoch wiederholt werden.
Mit dem CTA-Abschluss kann man an eine einjährige Fachoberschule (Form B) verwandter Fachrichtung wechseln und dort nach einem Jahr Vollzeitunterricht die Prüfung zur Fachhochschulreife ablegen. Im Anschluss kann direkt ein Studium begonnen werden.
Prinzipiell können mit der FHR-Prüfung an allen Fachhochschulen in Deutschland alle Fächer, für die keine gesonderte Aufnahmeprüfung zu absolvieren ist, studiert werden. Bei Fächern mit Zulassungsbeschränkung muss der aktuelle Numerus clausus erreicht werden.
Absolventen mit Fachhochschulreife können an (fast) allen Universitäten Bachelor-Studiengänge belegen. Zum Teil müssen noch Aufnahmeprüfungen oder Prüfungsgespräche mit den Fachbereichsleitern absolviert werden.