Corona-Selbsttests an den hessischen Schulen nach den Osterferien

Um den Schulalltag möglichst sicher zu gestalten, erhalten nach den Osterferien die Schüler/innen und Lehrkräfte die Möglichkeit zu zwei kostenlosen Antigen-Selbsttests pro Woche. Ein negatives Testergebnis ist Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht.

Ab Montag, den 19. April 2021 ist ein negatives Corona-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht (siehe Elternbrief des HKM vom 13.04.2021). 

Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte sowie alle weiteren an der Schule tätigen Personen haben dann die Möglichkeit, sich zweimal in der Woche kostenfrei selbst auf das Coronavirus SARS-CoV-2 zu testen. 

Bitte unbedingt beachten, dass die unten abrufbare und für das Schuljahr 2021/22 aktualisierte Einwilligungserklärung Voraussetzung zur Testung und daher unterschrieben mitzubringen ist. 

Wichtige Informationen zu den Selbsttests finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten:

  • Schreiben des HKM an Eltern, Sorgeberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler  [mehr]
  • Link zum Gebrauch des Tests  [mehr]
  • Einwilligungserklärung  [mehr]
  • Laufzettel zum Nachweis des durchgeführten Coronatests für Schüler*innen [mehr]
  • Dokumentationsbogen für die Schülertestungen durch die Lehrkraft [mehr]
  • Testanleitung  [mehr]
  • Ablaufdiagramm im Falle einer positiven bzw. negativen Antigen-Selbsttestung  [mehr]
  • Informationen für die Kolleginnen und Kollegen finden Sie nach Login  [hier]

Update: 01.05.24

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