Bewerber und Bewerberinnen zur Fachoberschule Sozialwesen der 'Form B' müssen ihre Aufnahme mindestens fünf Monate (bis zum 31.03.) vor dem beabsichtigten Eintritt beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
Der mittlere Abschluss kann nachgewiesen werden durch:
Die Auswahl der Bewerberinnen oder der Bewerber richtet sich nach den entsprechenden Leistungen und Nachweisen; das genaue Vorgehen mit Ausnahmeregelungen ist in einer entsprechenden Verordnung (vom 02. Mai 2001, zuletzt geändert durch VO vom 23. Juni 2006) geregelt.
Gegebenenfalls muss sich die Bewerberin oder der Bewerber einem Ausleseverfahren unterziehen; dieses erstreckt sich auf schriftliche Arbeiten (Tests, Themen, Aufgabenreihen) in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik und dauert vier Zeitstunden.
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Für eine Anmeldung laden Sie sich bitte das Anmeldeformular herunter, stellen die nötigen Unterlagen zusammen und geben Sie diese im Sekretariat der ARS ab bzw. senden Sie diese per Post.
Update: 27.03.23