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Qualifizierungsmöglichkeiten fehlen
Für leitende Funktionen im mittleren Management gab es nach der Erstausbildung bisher nur wenige Qualifizierungsmöglichkeiten. Neben fundierten Kompetenzen im Bereich der Speisenproduktion und -verkauf sind inzwischen aber immer häufiger Kenntnisse von Betriebswirtschaft, Arbeitsrecht, Rechnungswesen, Datenverarbeitung, Personalwirtschaft und Marketing notwendig, damit Unternehmen im Wettbewerb mit anderen erfolgreich bestehen können.
Unser Ziel
Unser Ziel ist es, Sie auf diese zukünftigen beruflichen Herausforderungen vorzubereiten. Wir vermitteln Voraussetzungen, damit Sie in einer attraktiven Branche neue berufliche Perspektiven wahrnehmen können.
wer die Abschlussprüfung bestanden hat, ist berechtigt die Berufsbezeichnung...
Staatl. geprüfte Betriebswirtin Fachrichtung Catering
Staatl. geprüfter Betriebswirt Catering
... zu führen.
Die erfolgreich absolvierte Abschlussprüfung führt in Verbindung mit dem Besuch des Zusatzunterrichtes in Mathematik und der erfolgreichen Prüfung dieses Faches nach der Verordnung für Zweijährige Fachschulen zur Fachhochschulreife, die ihnen die Möglichkeit eines Bachelorstudiums eröffnet.
Mit einer Zusatzprüfung in Berufs- und Arbeitspädagogik erwerben Sie die Ausbildereignung.
In die Fachschule für Wirtschaft Fachrichtung Catering kann aufgenommen werden, wer
oder
oder
Traditionell richtet sich das Qualifizierungsangebot an Interessenten und Interessentinnen aus folgenden Berufen:
Hotel- und Gaststättenberufe, Gastronomie, Nahrungsmittelhandwerk, Hauswirtschaft:
Kaufmännische Ausbildungen im Lebensmittel-Schwerpunkt:
Der Unterricht findet montags bis donnerstags von 7.45 Uhr bis max. 16.30 Uhr statt.
Der Freitag ist in der Regel unterrichtsfrei, hier liegen zeitweise Zusatzangebote.
Neben den allgemeinbildenden Fächern (Deutsch, Mathe, Englisch, PoWi) werden Sie fachbezogen in folgenden Lernfeldern unterrichtet:
Im ersten Ausbildungsjahr:
Im zweiten Ausbildungsjahr:
Während der gesamten Ausbildungszeit
Die Ausbildung an der Fachschule umfasst schriftliche und mündliche Prüfungen.
Im schriftlichen Teil sind über jeweils fünf Stunden zwei Prüfungsarbeiten zu verfassen.
Darin sind komplexe Aufgabenstellungen aus den Lernfeldern zu bearbeiten.
Prüfungsarbeit 1: Betriebswirtschaftliche Lernfelder
Prüfungsarbeit 2: Fachbezogene Lernfelder
Mündliche Prüfungen sind nicht verpflichtend und können unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden.
Für den Erwerb der Fachhochschulreife ist eine Zusatzprüfung im Fach Mathematik erforderlich.