Kosten und Förderung

Als staatliche Schule werden keine Studiengebühren, Schulgeld oder ähnliches erhoben. Auf Grund der in Hessen bestehenden Lernmittelfreiheit entstehen ferner keine Kosten für Bücher und Lernmaterial.


Allerdings müssen Sie mit geringen Kosten für außerunterrichtliche Veranstaltungen rechnen.
 
Der Besuch der zweijährigen Fachschule für Wirtschaft wird grundsätzlich gefördert. Dabei können folgende Förderungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden.
 

  1. Förderung nach dem „Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung“ [Meister BAFöG]. Zuständig ist das Studentenwerk Marburg.
    www.studentenwerk-marburg.de/de/bafoeg-finanzierung/afbg-meister-bafoeg.html

  2. Förderung nach BAFöG
    Amt für Ausbildungsförderung - Bundesministerium für Bildung und Forschung
    www.bafoeg.bmbf.de/de/372.php

  3. Bundeswehrversorgungsamt [Berufsförderungsdienst-Bundesförderungsgesetz]
    www.reservisten.bundeswehr.de
    BfD: www.iud.bundeswehr.de/portal/a/iudbw

  4. Träger von Umschulungsmaßnahmen
    Bundesagentur für Arbeit  www.arbeitsagentur.de
    Deutsche Rentenversicherung Bund www.deutsche-rentenversicherung.de
    Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe  www.bgn.de

Update: 18.04.24

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