Als allgemeine Voraussetzungen müssen Sie den mittleren Bildungsabschluss nachweisen durch:
Wenn Sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen, müssen Sie die zweijährige Schulform A wählen. Im ersten Jahr dieser Schulform haben Sie an zwei Tagen Unterricht und an drei Tagen in der Woche gehen Sie einem Praktikum z.B. in einer Klinik nach.
Dauer des Praktikums: 1. August bis zum Ende der vorletzten Woche vor den Sommerferien des darauffolgenden Jahres.
Um in diese Schulform aufgenommen zu werden, müssen Sie:
Um in die einjährige Schulform B (ein Jahr Vollzeitunterricht) aufgenommen zu werden, müssen Sie:
Die Versetzung vom ersten in den zweiten Ausbildungsabschnitt ist dann erreicht, wenn in den Fächern des Pflichtbereiches und im Schwerpunktfach mindestens ausreichende Leistungen erreicht wurden. Die Konferenz kann die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt bei mangelhaften Leistungen in einem Fach aussprechen, wenn mindestens gute Leistungen in einem anderen Fach oder mindestens befriedigende Leistungen in zwei anderen Fächern erbracht wurden. Ungenügende Leistungen können nicht ausgeglichen werden.
Auch eine mangelhafte Leistung im Schwerpunktfach (=Gesamtnote des schwerpunktbezogenen Pflichtbereichs) kann nicht ausgeglichen werden.
Die fachpraktische Ausbildung muss erfolgreich absolviert worden sein, um versetzt zu werden.
Die Zulassung auf Probe ist nicht zulässig.
Update: 18.04.24