Prüfungen

Stufe I:

Die Prüfungen finden im zweiten Schulhalbjahr statt.

Die Prüfung in Stufe I, welche zu einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss führt, besteht aus jeweils einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie der berufsorientierten Projektprüfung.

Die Termine für die zentralen schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik werden durch das Hessische Kultusministerium per Prüfungserlass festgelegt.

Die Termine für die berufsorientierte Projektprüfung des berufsbildenden Unterrichts in Stufe I werden durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter nach den schriftlichen Prüfungen festgelegt.


Zeugnisse und Abschlüsse

Ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss wird zuerkannt, wenn in den Fächern des allgemeinbildenden Unterrichts (einschließlich der Note der schriftlichen Prüfung) u n d in der Note des beruflichen Lernbereichs (einschließlich der Note der Projektprüfung) mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sind. Ein Ausgleich mangelhafter Leistungen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  1. Ein Halbjahreszeugnis erhalten alle Schülerinnen und Schüler zum Ende des ersten Halbjahres.

  2. Ein Abschlusszeugnis mit einem Vermerk zur Gleichstellung mit einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss erhält, wer die o. g. Bedingungen erfüllt.

  3. Ein Zeugnis über den Besuch der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung erhalten Schülerinnen und Schüler, die nach einem Jahr die Stufe I der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung verlassen.

  4. Ein Jahreszeugnis erhalten Schülerinnen und Schüler, die die Stufe I der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung wiederholen oder in Stufe II übergehen.

  5. Ein Abgangszeugnis erhalten Schülerinnen und Schüler, die die Schule während des Schuljahres verlassen oder am Ende des Schuljahres die o. g. Bedingungen nicht erfüllen.

 

Stufe II:

Die Prüfungen finden im zweiten Schulhalbjahr statt.

Die Prüfung in Stufe II, welche zu einem dem mittleren Bildungsabschluss gleichwertigen Abschluss führt, besteht aus jeweils einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und dem Berufsbildenden Unterricht sowie der berufsorientierten Projektprüfung und gegebenenfalls mündlichen Prüfungen.

Die Termine für die zentralen schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik werden durch das Hessische Kultusministerium per Prüfungserlass festgelegt. Die Termine für die schriftlichen Prüfungen des Berufsbildenden Unterrichts der Stufe II werden durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter festgelegt. Die Termine für die berufsorientierte Projektprüfung des berufsbildenden Unterrichts in Stufe II werden durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter vor den Osterferien festgelegt. Zeugnisse und Abschlüsse: Einen dem mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss erhält, wer in den Endnoten der Fächer des allgemeinbildenden Lernbereichs im Durchschnitt mindestens ausreichende Leistungen und in der Endnote des berufsbildenden Lernbereichs mindestens eine ausreichende Leistung erreicht hat. Ein Ausgleich mangelhafter Leistungen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  1. Ein Halbjahreszeugnis erhalten alle Schülerinnen und Schüler zum Ende des ersten Halbjahres.

  2. Ein Abschlusszeugnis mit einem Vermerk zur Gleichstellung mit einem dem mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss erhält, wer die o. g. Bedingungen erfüllt.

  3. Ein Jahreszeugnis erhalten Schülerinnen und Schüler, die die Stufe II der Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung wiederholen.

  4. Ein Abgangszeugnis erhalten Schülerinnen und Schüler, die die Schule vor erfolgreicher Beendigung des Bildungsganges verlassen.  

Update: 28.03.24

Kalender, Uhrzeit, KW:

Admins: J. Benner, M. Englisch