Voraussetzungen

In die BÜA können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die

  1. der verlängerten Vollzeitschulpflicht unterliegen und mindestens das 8. Schuljahr in einer allgemeinbildenden Schule abgeschlossen haben oder

  2. bereits die verlängerte Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, aber weder eine duale Berufsausbildung absolviert noch eine Ausbildungsvorbereitung in einem anderen Schwerpunkt besucht haben oder

  3. zuvor InteA oder eine Intensivklasse an einer allgemeinbildenden Schule besucht haben und für die im Rahmen einer Klassenkonferenz individuell bestätigt wurde, dass der notwendige Sprachstand erreicht ist, um dem Unterricht des Bildungsgangs zu folgen und

  4. das 18. Lebensjahr bei Schulbeginn (01.08.) noch nicht vollendet haben und

  5. noch keine Berufsfachschule oder BÜA in einem anderen Schwerpunkt länger als ein Jahr besucht haben und

  6. nicht über eine Mittlere Reife oder einen gleichwertigen oder höheren Bildungsabschluss verfügen.

 

Aufnahme

Die Anmeldung erfolgt bis spätestens 31. März.

 

Für die Anmeldung benötigen Sie:

  • ein Bewerbungsschreiben,
  • einen Lebenslauf,
  • das letzte Halbjahreszeugnis und ggf. ein Abschlusszeugnis in Abschrift oder Fotokopie
  • ein Eignungsgutachten der abgebenden Schule, dass auf Grund des Arbeits- und Sozialverhaltens ein erfolgreicher Abschluss des Bildungsganges möglich ist,
  • bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern aus nicht EU-Staaten ist eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung und eine Bescheinigung der abgebenden Schule, dass das Sprachniveau einen erfolgreichen Abschluss des Bildungsganges ermöglicht (sehr gutes A2-B1), beizulegen.

Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Beachtung der Zugangsvoraussetzungen.

Die Entscheidung über die Aufnahme wird der Bewerberin oder dem Bewerber schriftlich bis spätestens 31. Mai mitgeteilt. Eine Einladung zu einem verbindlichen Aufnahmegespräch erfolgt parallel zu diesem Schreiben.

Sollten zu Beginn eines Schuljahres noch Aufnahmekapazitäten bestehen, so können noch nachträglich Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Update: 23.04.24

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Admins: J. Benner, M. Englisch