Bildungsgutscheine

Nach dem § 182 SGB III der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung vom 16.06.2004 (BGBl. I S. 1100) erteilt der Anerkennungsbeirat Empfehlungen für die Absolvierung der zertifizierten Weiterbildungsmaßnahme zur /zum staatlich geprüften Erzieherin /Erzieher, die mit Bildungsgutscheinen von der Arbeitsagentur gefördert werden.

Um diesen Empfehlungen nachzukommen, haben wir an der Adolf-Reichwein-Schule ein Ablaufverfahren zur Sicherung der Qualität für Studierende mit Bildungsgutschein entwickelt und etabliert. Die folgende Abbildung zeigt die Aufgaben und die Verantwortlichkeiten.

Fehlzeitenkonzept

Für eine erfolgreiche und qualitative Ausbildung ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht Voraussetzung. Dazu gehört auch das Erreichen der Kompetenzen der interaktiven und persönlichen Entwicklungsbereiche des Einzelnen. Diese werden durch eine kontinuierliche Anwesenheit und stetige Mitarbeit erreicht.

Daher besteht die Notwendigkeit der regelmäßigen Überprüfung der Fehlzeiten und bei Bedarf die Führung von Rückkehrgesprächen. Dies betrifft in besonderem Maße die Studierenden mit Bildungsgutschein, da die Fehlzeiten an die jeweiligen Jobcenter bzw. die Arbeitsagentur gemeldet werden müssen.

Aus diesen Gründen wurde ein Fehlzeitenkonzept erarbeitet, das hier eingesehen werden kann.

Checklisten und Formulare

Checklisten, Formulare sowie ein Evaluationsbogen für die Kolleginnen und Kollegen können hier nach dem Einloggen eingesehen und heruntergeladen werden.

Update: 19.04.24

Kalender, Uhrzeit, KW:

Admins: J. Benner, M. Englisch