AZAV

Bei der AZAV handelt es sich um eine im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Verordnung (Bundesgesetzblatt, 2012). Sie löst die bis dahin gültige Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - AZWV ab und wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt.

Die Zertifizierung nach AZAV möglicht es qualifizierten Personen an einer von der Arbeitsagentur geförderten Weiterbildungsmaßnahme mit einem Bildungsgutschein teilzunehmen.

Da das Land Hessen dringend Erzieherinnen und Erzieher sucht, wollten wir als Adolf-Reichwein-Schule insbesondere für interessierte Menschen unserer Region, diese Weiterbildungsmaßnahme ermöglichen und strebten die Zertifizierung an.

Die Abteilung Sozialpädagogik der Adolf-Reichwein-Schule wurde am 07.12.2011 erstmals als zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung (AZWV) zertifiziert. Zusätzlich wurde am 23.12.2011 die Weiterbildungsmaßnahme zur /zum  staatlich geprüften Erzieherin /Erzieher für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung (AZWV) zugelassen.

Mittlerweile ist die Rezertifizierung nach AZAV erfolgt und die Abteilung Sozialpädagogik der Adolf-Reichwein-Schule hat den Nachweis erbracht, dass sie ein Qualitätsmanagementsystem anwendet, das den Forderungen des §2 der Rechtsverordnung zum SGB III (AZAV) erfüllt. Sie ist damit ein zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung.

Das Handbuch für die Zertifizierung nach AZAV können Sie nach dem Einloggen einsehen.

Update: 23.04.24

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Admins: J. Benner, M. Englisch