Hauswirtschafter und Hauswirtschafterinnen sind durch ihre Berufsausbildung qualifiziert, selbstständig
- hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen und
- hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen zu erbringen.
Mit bestehen der Abschlussprüfung haben sie Kompetenzen des Niveaus 4 des DQR nachgewiesen.
Einsatzgebiete können sein:
- soziale Einrichtungen (z.B. der Altenhilfe, Jugendbildungsstätten, Krankenhäuser, Gästehäuser)
- Tagungshäuser
- Privathaushalte
- Haushalte landwirtschaftlicher Unternehmen
- Dienstleistungsunternehmen
- Betriebe der Gastronomie
Dabei wählen die Auszubildenden, die nach dem 01.08.2020 ihren Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, einen Schwerpunkt, in dem sie 16 Wochen speziell ausgebildet werden und in dem sie als einen Prüfungsteil einen "Betrieblichen Auftrag" erfüllen müssen:
- Personenbetreuende Dienstleistungen
oder
- serviceorientierte Dienstleistugen
oder
- ländlich-agrarische Dienstleistungen
Update: 23.04.24