Ausbildungsziel der Fachrichtung Heilerziehungspflege

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind sozialpädagogisch, heilpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte, die in stationären und teilstationären Einrichtungen, in ambulanten Hilfen, in pädagogischen Institutionen und als selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer bei Menschen mit Behinderung/ Menschen mit Unterstützungsbedarf tätig sind. Dies umfasst die Erziehung, Begleitung, Assistenz, Beratung, Unterstützung, Bildung und Pflege von Menschen mit Behinderung/ Menschen mit Unterstützungsbedarf aller Altersstufen in ihrem Lebensumfeld. Auch erlangen staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger für die erzieherische Tätigkeit im elementarpädagogischen Bereich den Fachkräftestatu

Ausbildungsabschluss:

  • Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin
  • Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
  • Die Ausbildung vermittelt mit der staatlichen Anerkennung zusätzlich die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Beschluss der KMK-Konferenz vom 06.03.2009)

Tätigkeitsfelder

In der Heilerziehungspflege hat man die Möglichkeit auf vielfältige Art und Weise in diversen sozialen Einrichtungen zu arbeiten.

Diese beinhalten u. a.:

  • Pflege – und Wohnheime der Alten- und Behindertenhilfe
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Tages- und Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung 
  • Psychiatrische Einrichtungen
  • Regel – und Förderschulen
  • Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
  • Ambulante und mobile Hilfsdienste
  • Sucht-, Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen

Update: 23.04.24

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Admins: J. Benner, M. Englisch