Zugangsvoraussetzungen

Als Eingangsvoraussetzungen benötigen Sie:

  1. den mittleren Abschluss oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und
  2. den Nachweis beruflicher Erfahrung durch:

    einen Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin oder als Staatlich geprüfter Sozialassistent oder

    den Abschluss einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Berufsausbildung - aufbauend auf dem mittleren Abschluss - von mindestens zweijähriger Dauer
     

Auch die folgenden Qualifikationen können die Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen ermöglichen:

  • Abschluss der Fachoberschule, Fachrichtung Sozialwesen (kein Praktikum erforderlich) oder
  • Abitur sowie Fachhochschulreife oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung (Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens entsprechend) aufbauend auf den mittleren Bildungsabschluss oder
  • eine einschlägige Vollzeitberufstätigkeit von 36 Monaten aufbauend auf den mittleren Bildungsabschluss oder
  • eine Tätigkeit als Tagespflegeperson von 33 Monaten Dauer, nachzuweisen über das örtliche Jugendamt und ein mindestens dreimonatiges einschlägiges Vollzeitpraktikum aufbauend auf den mittleren Bildungsabschluss

In diesen Fällen sind ein dreimonatiges einschlägiges Vollzeitpraktikum sowie die Teilnahme an einer Feststellungsprüfung erforderlich.

Darüber hinaus benötigen Sie

  • den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für die Ausbildung (inklusive Nachweis über Masernschutz)
  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.

Bestandteil der Feststellungsprüfung ist ein Gespräch über sozialpädagogische Erfahrungen.

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Update: 23.04.24

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Admins: J. Benner, M. Englisch