Prüfung

Informationen zu den Prüfungen in der Fachrichtung Heilerziehungspflege

Theoretische Prüfung


Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst zwei Prüfungsarbeiten von jeweils vier Zeitstunden Dauer:

  • schriftliche Prüfung im Aufgabenfeld 2
  • schriftliche Prüfung im Aufgabenfeld 1 oder Aufgabenfeld 3
    und
  • eine Präsentationsprüfung im Aufgabenfeld 4

Prüfung zur staatlichen Anerkennung


Zur Prüfung zur staatlichen Anerkennung am Ende des dritten Ausbildungsabschnittes wird zugelassen, wer das Berufspraktikum erfolgreich absolviert hat. In der Prüfung behandelt der Prüfling in einem kurzen Vortrag eine ihm gestellte größere Aufgabe und stellt sich einem anschließenden Fachgespräch.

In die Note der Prüfung zur staatlichen Anerkennung gehen die Bewertungen der beiden Kurzberichte und der im Begleitunterricht kontinuierlich erbrachten Leistungen, die Note der Facharbeit und mit doppelter Gewichtung die berufspraktische Note mit ein.

Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer das Abschlusszeugnis der Fachschule für Sozialpädagogik und ist berechtigt die folgende Berufsbezeichnung zu führen

  • staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin
  • staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger

Darüber hinaus erhalten Sie laut Beschluss der KMK-Rahmenvereinbarung vom 06.03.2009 mit der staatlichen Anerkennung zusätzlich die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Update: 28.03.24

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Admins: J. Benner, M. Englisch