Ziel des Betriebspraktikums ist es, dass die Schüler bereits während der Ausbildung erste berufliche Erfahrungen außerhalb der Schule sammeln. Bei Bewährung wird den Schülern zum Teil bereits während des Praktikums vom Betrieb eine Stelle nach der Ausbildung angeboten.
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres erhält jeder Schüler einen Praktikantenvertrag, den er mit dem ausgesuchten Betrieb/Institut abschließt. Der rechtsgültige Vertrag muss dem Klassenlehrer in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien im zweiten Ausbildungsjahr vorgelegt werden.
Das Betriebspraktikum findet im 2. Ausbildungsjahr immer in den 4 Wochen vor den Osterferien statt.
Das Betriebspraktikum kann in allen Betrieben/Instituten beliebiger Fachrichtung absolviert werden, die chemische, physikalisch-chemische oder mikrobiologische Analytik betreiben. Die Betriebe/Institute können in ganz Deutschland oder im Ausland ansässig sein.
Jeder Praktikant wird im Betriebspraktikum ab der zweiten Woche von der zuständigen Lehrkraft der ARS besucht. Die Lehrkraft führt mit dem Praktikanten ein Fachgespräch und erkundigt sich bei dem zuständigen Betreuer ausführlich über die Tätigkeiten und Qualifikationen des Praktikanten.
Das Betriebspraktikum wird als solches nicht benotet.
Allerdings muss jeder Schüler einen ausführlichen Praktikumsbericht nach Anleitung erstellen, der im Fach Deutsch benotet wird.
Die Schüler sind für die Stellensuche selbst verantwortlich. Sie müssen sich frühzeitig erkundigen, ob es in ihrer Region Betriebe gibt, die für ein CTA-Betriebspraktikum geeignet sind.
Ob ein Betrieb für ein CTA-Praktikum infrage kommt, muss zuvor mit dem zuständigen Klassenlehrer abgeklärt werden.
Zusätzlich wird eine Liste mit Betrieben, in denen angehende CTA bereits erfolgreich Praktika absolviert haben, vom Klassenlehrer zur Verfügung gestellt.
Wer kein Betriebspraktikum in der CT12 absolviert, wird laut Prüfungsordnung nicht zur Abschlussprüfung zugelassen.
Der Schüler muss während der Zeit des Betriebspraktikums verbindlich am Unterricht in der CT11 teilnehmen.
Im Allgemeinen ist eine Vergütung für das Betriebspraktikum nicht üblich. Im Einzelfall wurde aber schon Fahrgeld gewährt. Auf alle Fälle sollten die Schüler diesbezüglich im Betrieb/Institut persönlich nachfragen.
Die Bewerbung für ein Betriebspraktikum unterscheidet sich nicht von der Bewerbung um eine normale Arbeitsstelle. Fehlerfreies Anschreiben, Lebenslauf mit aktuellem Foto und ein persönliches Vorstellungsgespräch sind die Regel. Das Bewerben um eine Praktikumsstelle ist ein sehr gutes Training für spätere Bewerbungen nach der Ausbildung.
Als Wiederholer kann man zwei Mal im gleichen Betrieb/Institut Praktikum machen, allerdings werden bei Wiederholung im gleichen Betrieb höhere Qualitätsmaßstäbe als beim ersten Praktikum angelegt.